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Düsseldorfer Südfriedhof

Besucheradresse: Am Südfriedhof 16, 40221 Düsseldorf

Düsseldorfer Südfriedhof
Düsseldorfer Südfriedhof

Das Eingangstor

Der Südfriedhof wurde im April 1904 seiner Bestimmung übergeben. Er ist der viertälteste (nach

dem geschlossenen »Golzheimer Friedhof«, dem »Friedhof Stoffeln« und dem »Nordfriedhof«)

und mit rund 46 Hektar, der zweitgrößte städtische Friedhof der Landeshauptstadt Düsseldorf.

 

Als historische Gesamtanlage steht das Friedhofsgelände seit 1994 unter gartenarchitektonischem Denkmalschutz. Der Südfriedhof wird weiterhin belegt.

Düsseldorfer Südfriedhof
Düsseldorfer Südfriedhof

Die Friedhofskapelle

wurde 1908, erst vier Jahre nach Friedhofseröffnung eingeweiht.

Besondere Begräbnisstätten

Düsseldorfer Südfriedhof
Düsseldorfer Südfriedhof

Das Mausoleum der Sinti-Familie Schneeberger

Das einzige Mausoleum auf dem Südfriedhof wurde in den 1920er Jahren für eine Architektenfamilie erbaut.

 

Um 1990 hat es die Sinti-Familie Schneeberger erworben, um hier 1993 ihren Sinti-Fürsten Stanislaus Schneeberger beizusetzen. Die vermutlich einzige (?) Beisetzung seit 1993.

Düsseldorfer Südfriedhof
Düsseldorfer Südfriedhof

Detailansicht

Düsseldorfer Südfriedhof
Düsseldorfer Südfriedhof

Feld für muslimische Bestattungen: zwischen Tradition und Assimilierung

Nach islamischem Ritus sind alle Grabstätten so ausgerichtet, dass der Verstorbene mit dem Gesicht in Richtung Mekka zeigt.


Wie auf eigens angelegten Grabfeldern üblich, ist auch hier eine Ausnahmeregelung vom Sargzwang möglich: der Verstorbene kann in Tüchern gewickelt in der Erde beigesetzt werden.

Düsseldorfer Südfriedhof
Düsseldorfer Südfriedhof

Trotz eigener Symbolsprache

gilt auch hier die Friedhofsordnung der Gemeinde, die vom Leitgedanken eines einheitlichen Gesamteindrucks des Friedhofs geprägt ist. Daher nimmt sie Einfluss auf die konkreten Gestaltungsanweisungen der einzelnen Grabstätten, einschließlich deren Pflege und Bepflanzung.

 

Bepflanzung und Pflege von Gräbern bis zum Ablauf einer bestimmten Nutzungsfrist sieht der Islam aber nicht vor, vielmehr ist ein Bepflanzungsplan unüblich und die Totenruhe ist auf ewig zu wahren.